Auto fahren
ab 17 Jahren

Warum startet Bayern den Modellversuch?

Das hohe Unfallrisiko der jungen Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren entsteht durch mangelnde Erfahrung.

Während des Modellversuches kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für PKW bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Prüfungsbescheinigung dürfen die jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde.

Wann startet der Modellversuch?

Die Antragstellung ist in Bayern ab 01. September möglich.

Wie hoch sind die Kosten?

Zu den Kosten für den Führerscheinerwerb rechnen wir mit ca. 15 Euro zusätzlichen Gebühren bei zwei Begleitern.

18- und dann?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt.

Was müssen junge Fahrer und ihre Begleiter beachten?

Mit 16 ½ Jahren können Sie sich ab 1. September 2005 zur Führerscheinausbildung anmelden. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfbescheinigung. Sie dürfen nur mit einer Begleitperson fahren.

Wichtig für Begleitpersonen:
  • Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt sein um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.